10  SeiKo-Nutzungsbedingungen

10.1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen regeln den Zugang zu SeiKo und die Nutzung der darin bereitgestellten Daten. Dazu gehören insbesondere Transkriptionen, Annotationen und Metadaten sowie – soweit gesondert freigegeben – die Audiodateien.

Der Zugang wird ausschließlich nach Prüfung und Genehmigung einer individuellen Zugriffsanfrage gewährt. Mit der Beantragung des Zugangs und der anschließenden Nutzung der Daten erkennt die nutzungsberechtigte Person diese Nutzungsbedingungen an.

10.2 Zugangsberechtigung

Der Zugang wird ausschließlich natürlichen Personen gewährt, die sich authentifiziert und Angaben zu ihrer institutionellen Zugehörigkeit sowie zum vorgesehenen Nutzungszweck gemacht haben.

Die Zugangsberechtigung ist persönlich und nicht übertragbar. Zugangsdaten, Freigabelinks oder heruntergeladene Korpusdateien dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.

Weitere Personen, die im Rahmen eines Forschungs- oder Lehrvorhabens mit den Daten arbeiten wollen, müssen jeweils eine eigene Zugangsberechtigung beantragen.

10.3 Zulässige Nutzungszwecke

Das SeiKo-Korpus darf ausschließlich zu wissenschaftlichen, nicht kommerziellen Zwecken genutzt werden. Zulässig ist insbesondere die Nutzung für:

  • wissenschaftliche Forschung,
  • wissenschaftliche Lehre,
  • Studium und wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten.

Jede darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine kommerzielle Nutzung, Auftragsforschung mit kommerziellem Verwertungsinteresse oder die Verwendung zur Entwicklung kommerzieller Produkte und Dienstleistungen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Lizenzgeber:in.

Die Daten dürfen nur für den in der Zugriffsanfrage angegebenen Zweck verwendet werden. Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen des Vorhabens sind dem SeiKo-Projekt mitzuteilen und können eine erneute Genehmigung erfordern.

10.4 Zulässige Bearbeitung der Daten

Im Rahmen des genehmigten Vorhabens dürfen die bereitgestellten Daten:

  • heruntergeladen und auf geeigneten Systemen gespeichert,
  • vervielfältigt, konvertiert und technisch aufbereitet,
  • ausgewertet und mit anderen Forschungsdaten verknüpft,
  • korrigiert, ergänzt und mit zusätzlichen Annotationen versehen werden.

Diese Erlaubnis umfasst ausschließlich die interne Bearbeitung für das genehmigte Forschungs-, Lehr- oder Studienvorhaben. Sie berechtigt nicht zur Weitergabe oder Veröffentlichung der bearbeiteten Daten.

10.5 Verbot der Weitergabe und Veröffentlichung

Das SeiKo-Korpus sowie einzelne Korpusdateien oder wesentliche Teile daraus dürfen weder in ihrer ursprünglichen noch in einer veränderten oder ergänzten Form:

  • an nicht zugangsberechtigte Dritte weitergegeben,
  • veröffentlicht oder verbreitet,
  • in öffentlich zugängliche Repositorien hochgeladen,
  • als Anhang oder Supplement zu einer Publikation bereitgestellt,
  • über Webseiten, öffentliche Code-Repositorien oder andere Plattformen zugänglich gemacht werden.

Dies gilt auch für bearbeitete Fassungen, konvertierte Dateien, korrigierte Transkriptionen, zusätzliche Annotationen und andere abgeleitete Korpusversionen, sofern diese eine Rekonstruktion oder eigenständige Nutzung der ursprünglichen Korpusdaten ermöglichen.

Die Weitergabe aggregierter, anonymisierter Analyseergebnisse, die keine Rekonstruktion einzelner Korpusdaten oder Rückschlüsse auf beteiligte Personen ermöglichen, bleibt zulässig.

10.6 Veröffentlichung zusätzlicher Annotationen und Korpusversionen

Bearbeitete Korpusfassungen, zusätzliche Annotationen, Korrekturen oder Erweiterungen können dem SeiKo-Projekt zur Prüfung und dauerhaften Aufnahme in das Korpus angeboten werden.

Eine Veröffentlichung solcher Daten kann nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung über das SeiKo-Projekt erfolgen. Dabei werden insbesondere die Qualitätssicherung, die Versionierung, die Dokumentation sowie die angemessene Nennung der beteiligten Personen gesondert geregelt.

Eine eigenständige Veröffentlichung oder Weitergabe solcher Fassungen außerhalb des SeiKo-Projekts ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Lizenzgeber:in zulässig.

10.7 Wissenschaftliche Publikationen und Korpusausschnitte

Die Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse, die mithilfe von SeiKo gewonnen wurden, ist zulässig.

In wissenschaftlichen Publikationen, Vorträgen und Qualifikationsarbeiten dürfen einzelne, für die wissenschaftliche Argumentation erforderliche Korpusausschnitte wiedergegeben werden, sofern:

  1. der Umfang der Wiedergabe durch den wissenschaftlichen Zweck gerechtfertigt ist,
  2. keine zusammenhängenden oder umfangreichen Teile des Korpus reproduziert werden,
  3. die betroffenen Personen nicht identifiziert oder reidentifiziert werden können,
  4. die Quelle und die verwendete Korpusversion vollständig angegeben werden und
  5. keine Rechte Dritter oder zusätzliche Schutzbestimmungen entgegenstehen.

Für die Veröffentlichung von Abbildungen der Primärtexte, längeren Transkriptpassagen oder Ausschnitten aus Audiodateien ist grundsätzlich die vorherige schriftliche Zustimmung des SeiKo-Projekts erforderlich.

Gesetzlich zulässige Nutzungen, insbesondere das Zitatrecht, bleiben unberührt.

10.8 Quellenangabe

Bei jeder Publikation, Präsentation oder Qualifikationsarbeit, die auf der Nutzung von SeiKo beruht, ist das Korpus unter Angabe der verwendeten Version und des zugehörigen DOI zu zitieren.

Die empfohlene Zitierweise lautet:

Schlauch, Julia; Braunewell, Aylin; Gamper, Jana (2026): SeiKo - Korpus Seiteneinsteiger:innen in Vorbereitungsklassen. Handbuch zu Korpusdesign und Datenaufbereitung. Version XX. Zenodo. DOI: 10.5281/zenodo.21495943

Nutzende werden gebeten, das SeiKo-Projekt über aus der Korpusnutzung entstandene Publikationen zu informieren. Entsprechende Hinweise können an seiko@uni-giessen.de gesendet werden. Die Publikationen können anschließend in die Bibliographie auf der SeiKo-Webseite aufgenommen werden.

10.9 Schutz der beteiligten Personen

Jeglicher Versuch, die im Korpus erfassten Personen zu identifizieren oder pseudonymisierte Daten mit anderen Informationen zu verknüpfen, um die Identität einer Person festzustellen, ist untersagt.

Zufällig bekannt gewordene identifizierende oder besonders schutzbedürftige Informationen dürfen nicht veröffentlicht oder weitergegeben werden. Ein entsprechender Vorfall ist dem SeiKo-Projekt unverzüglich mitzuteilen.

10.10 Datensicherheit

Die nutzungsberechtigte Person hat die Korpusdaten durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff, Verlust und unbeabsichtigter Offenlegung zu schützen.

Die Daten dürfen nur auf Geräten, Servern und Speichersystemen verarbeitet werden, bei denen der Zugriff auf die am genehmigten Vorhaben beteiligten und zugangsberechtigten Personen beschränkt ist.

Eine Übermittlung an externe Dienstleister:innen oder die Eingabe der Daten in externe Cloud-, KI- oder Analysedienste ist nur zulässig, wenn die Vertraulichkeit der Daten und die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen nachweislich gewährleistet sind und erforderlichenfalls eine vorherige Zustimmung des SeiKo-Projekts eingeholt wurde.

Sicherheitsvorfälle, Datenverluste oder unbefugte Zugriffe sind unverzüglich an seiko@uni-giessen.de zu melden.

10.11 Beendigung der Nutzung

Nach Abschluss des genehmigten Vorhabens, nach Ablauf oder Widerruf der Zugangsberechtigung sowie auf Aufforderung der Lizenzgeber:in sind die heruntergeladenen Korpusdaten und alle davon angefertigten Kopien zu löschen.

Davon ausgenommen sind veröffentlichte Forschungsergebnisse sowie vollständig anonymisierte und aggregierte Auswertungsergebnisse, aus denen die ursprünglichen Korpusdaten nicht rekonstruiert werden können.

10.12 Widerruf des Zugangs

Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen kann der Zugang zum Korpus mit sofortiger Wirkung gesperrt oder widerrufen werden. In diesem Fall sind sämtliche Korpusdaten und Kopien unverzüglich zu löschen.

Weitergehende Rechte der Lizenzgeber:in und Rechte betroffener Personen bleiben unberührt.

10.13 Beantragung des Zugangs

Der Zugang zu den regulär bereitgestellten SeiKo-Daten ist über die Zugriffsanfrage des entsprechenden Zenodo-Eintrags zu beantragen.1

In der Anfrage sind mindestens folgende Angaben zu machen:

  • Name und institutionelle Zugehörigkeit,
  • Funktion oder Status der anfragenden Person,
  • Beschreibung des Forschungs-, Lehr- oder Studienvorhabens,
  • vorgesehene Art und Dauer der Datennutzung,
  • gegebenenfalls Namen weiterer beteiligter Personen.

Erfordert das Vorhaben die Arbeit mit Audiodateien, ist zusätzlich eine Anfrage an seiko@uni-giessen.de zu richten. Für diese Daten können weitergehende Zugangs- und Nutzungsbedingungen gelten.

10.14 Rechte an den Daten

Durch die Gewährung des Zugangs werden keine Eigentums-, Urheber- oder sonstigen ausschließlichen Rechte an den Korpusdaten übertragen. Sämtliche Rechte verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhaber:innen.

Die nutzungsberechtigte Person erhält ausschließlich die in diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich genannten, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte.


  1. Vgl. hierzu: https://help.zenodo.org/docs/share/access-requests/request-access/↩︎